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   LSG Baden-Württemberg, 25.05.2020 - L 5 KA 1421/20 KL-ER   

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LSG Baden-Württemberg, 25.05.2020 - L 5 KA 1421/20 KL-ER (https://dejure.org/2020,14800)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.05.2020 - L 5 KA 1421/20 KL-ER (https://dejure.org/2020,14800)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. Mai 2020 - L 5 KA 1421/20 KL-ER (https://dejure.org/2020,14800)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 54 Abs 3 SGG, § 86a Abs 2 Nr 4 SGG, § 86b Abs 1 S 1 Nr 2 SGG, § 29 Abs 1 SGB 4, § 29 Abs 4 SGB 4
    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Anordnung der aufschiebenden Wirkung - Vertragsarztrecht - Aufsicht - Beanstandung einer Entscheidung des Schiedsamts - Möglichkeit der Anfechtung im Wege einer Aufsichtsklage für alle Vertragspartner - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 21.03.2018 - B 6 KA 59/17 R

    Gesundheitsministerium durfte die AOK Bayern zur Durchführung der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.05.2020 - L 5 KA 1421/20 KL-ER
    Zur Entscheidung ist der für das Vertragsarztrecht zuständige Senat berufen, weil Aufsichtsangelegenheiten, die - wie hier - das Vertragsarztrecht betreffen, zu den Angelegenheiten des Vertragsarztrechts gehören (vgl. § 10 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 SGG; BSG, Urteil vom 21.03.2018 - B 6 KA 59/17 R -, in juris, Rn. 22).

    Die Aufsichtsbehörde hat (nur) darüber zu wachen, dass der Versicherungsträger die Gesetze und das sonstige für ihn maßgebende Recht beachtet; dazu gehört auch die Beachtung einer gesicherten höchstrichterlichen Rechtsprechung (BSG, Urteil vom 22.03.2005 - B 1 A 1/03 R -, in juris; BSG, Urteil vom 21.03.2018 - B 6 KA 59/17 R -, in juris, Rn. 37).

    Einer Aufsichtsbehörde ist es daher grundsätzlich verwehrt, mit aufsichtsrechtlichen Mitteln ihre Rechtsauffassung durchzusetzen, sofern dem Rechtsfragen zugrunde liegen, die bislang weder das Gesetz noch die Rechtsprechung in eindeutiger Weise beantwortet haben; in einem solchen Fall bedarf aufsichtsrechtliches Einschreiten einer besonderen Rechtfertigung (BSG, Urteil vom 22.03.2005 - B 1 A 1/03 R -, in juris; BSG, Urteil vom 21.03.2018 - B 6 KA 59/17 R -, in juris, Rn. 37).

    Der Grundsatz einer maßvollen Ausübung der Rechtsaufsicht gebietet es zudem, dem Versicherungsträger einen gewissen Beurteilungsspielraum bzw. eine Einschätzungsprärogative zu belassen (BSG, Urteil vom 21.03.2018 - B 6 KA 59/17 R -, in juris, Rn. 37; BSG, Urteil vom 28.06.2000 - B 6 KA 64/98 R -, in juris).

    Daraus folgt, dass Aufsichtsmaßnahmen, die stets eine Ausübung pflichtgemäßen Ermessens erfordern (s. auch § 89 Abs. 10 Satz 7 SGB V "kann"), rechtswidrig sind, wenn sich das Handeln oder Unterlassen des Versicherungsträgers im Bereich des rechtlich noch Vertretbaren bewegt (BSG, Urteil vom 21.03.2018 - B 6 KA 59/17 R -, in juris, Rn. 37; BSG, Urteil vom 22.03.2005 - B 1 A 1/03 R -, in juris; siehe auch Engelhard in juris-PK SGB IV, 3. Aufl 2016, § 89 Rn. 22 ff.).

  • LSG Baden-Württemberg, 30.03.2022 - L 5 KA 1255/20

    Vertragsärztliche Versorgung - Beanstandung eines Schiedsspruchs des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.05.2020 - L 5 KA 1421/20 KL-ER
    Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerinnen beim Landessozialgericht Baden-Württemberg mit Az. L 5 KA 1255/20 KL gegen den Bescheid des Bundesamtes für Soziale Sicherung vom 14.04.2020 wird angeordnet.

    Am 20.04.2020 haben die Antragstellerinnen zu 1 und 2 Klage gegen den Beanstandungsbescheid vom 14.04.2020 beim Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg erhoben (L 5 KA 1255/20 KL).

    die aufschiebende Wirkung ihrer Klage (L 5 KA 1255/20 KL) gegen den Bescheid vom 14.04.2020 anzuordnen.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die Akten des Senats, auch in der Hauptsache L 5 KA 1255/20 KL, Bezug genommen.

  • BSG, 22.03.2005 - B 1 A 1/03 R

    Aufsichtsmaßnahme gegen Krankenkasse - Leistungsgewährung und

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.05.2020 - L 5 KA 1421/20 KL-ER
    Die Aufsichtsbehörde hat (nur) darüber zu wachen, dass der Versicherungsträger die Gesetze und das sonstige für ihn maßgebende Recht beachtet; dazu gehört auch die Beachtung einer gesicherten höchstrichterlichen Rechtsprechung (BSG, Urteil vom 22.03.2005 - B 1 A 1/03 R -, in juris; BSG, Urteil vom 21.03.2018 - B 6 KA 59/17 R -, in juris, Rn. 37).

    Einer Aufsichtsbehörde ist es daher grundsätzlich verwehrt, mit aufsichtsrechtlichen Mitteln ihre Rechtsauffassung durchzusetzen, sofern dem Rechtsfragen zugrunde liegen, die bislang weder das Gesetz noch die Rechtsprechung in eindeutiger Weise beantwortet haben; in einem solchen Fall bedarf aufsichtsrechtliches Einschreiten einer besonderen Rechtfertigung (BSG, Urteil vom 22.03.2005 - B 1 A 1/03 R -, in juris; BSG, Urteil vom 21.03.2018 - B 6 KA 59/17 R -, in juris, Rn. 37).

    Daraus folgt, dass Aufsichtsmaßnahmen, die stets eine Ausübung pflichtgemäßen Ermessens erfordern (s. auch § 89 Abs. 10 Satz 7 SGB V "kann"), rechtswidrig sind, wenn sich das Handeln oder Unterlassen des Versicherungsträgers im Bereich des rechtlich noch Vertretbaren bewegt (BSG, Urteil vom 21.03.2018 - B 6 KA 59/17 R -, in juris, Rn. 37; BSG, Urteil vom 22.03.2005 - B 1 A 1/03 R -, in juris; siehe auch Engelhard in juris-PK SGB IV, 3. Aufl 2016, § 89 Rn. 22 ff.).

  • BSG, 10.05.2017 - B 6 KA 5/16 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilung - keine notwendige Beiladung der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.05.2020 - L 5 KA 1421/20 KL-ER
    Für das Zuschlagssystem des § 87a Abs. 2 SGB V gelte jedoch nicht das Prinzip der Vorjahresanknüpfung, wie das BSG bereits für Zuschläge auf den Orientierungswert entschieden habe (B 6 KA 14/16 R, B 6 KA 5/16 R).

    Darüber hinaus gilt der Grundsatz der Beitragssatzstabilität allgemein für die im Vierten Kapitel des SGB V geregelten Vergütungsvereinbarungen, sofern er nicht explizit durch das Gesetz ausgeschlossen oder relativiert wird (BSG, Urteil vom 10.05.2017 - B 6 KA 5/16 R -, in juris, Rn. 53).

    Wie das BSG zu den Zuschlägen nach § 87a Abs. 2 Satz 2 SGB V entschieden hat, gilt der Grundsatz der sog. Vorjahresanknüpfung für die Vereinbarung von Zu- und Abschlägen nicht (BSG, Urteil vom 10.05.2017 - B 6 KA 5/16 R -, in juris, Rn. 45).

  • BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03

    Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.05.2020 - L 5 KA 1421/20 KL-ER
    Dabei sind nur solche Folgen beachtlich, die nicht bereits als regelmäßige Folgen des gesetzlich angeordneten Sofortvollzugs in der gesetzgeberischen Grundentscheidung Berücksichtigung gefunden haben (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03 -, in juris).

    Dabei sind nur solche Folgen beachtlich, die nicht bereits als regelmäßige Folgen des gesetzlich angeordneten Sofortvollzugs in der gesetzgeberischen Grundentscheidung Berücksichtigung gefunden haben (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03 -, in juris).

  • BSG, 04.07.2018 - B 3 KR 21/17 R

    Rechtmäßigkeit eines Schiedsspruchs

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.05.2020 - L 5 KA 1421/20 KL-ER
    Deshalb unterliegen auch Entscheidungen des Landesschiedsamts, das bei ihrer Entscheidung an die Stelle der Vertragspartner tritt, nur in eingeschränktem Umfang der gerichtlichen Kontrolle (stRspr. BSG, Urteil vom 16.07.2003 - B 6 KA 29/02 R -, in juris; zuletzt BSG, Urteil vom 04.07.2018 - B 3 KR 21/17 R -, in juris).

    Die inhaltliche Kontrolle ist darauf beschränkt, ob der vom Schiedsamt zugrunde gelegte Sachverhalt zutrifft und ob das Schiedsamt den ihm zustehenden Gestaltungsspielraum eingehalten, d.h. insbesondere die maßgeblichen Rechtsmaßstäbe beachtet hat.Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG zum Vertragsarztrecht kommt den Schiedsämtern bei der Festsetzung des Inhalts der Verträge ein weiter Gestaltungsspielraum zu; die Vertragsgestaltungsfreiheit, die der gerichtlichen Prüfung Grenzen setzt, ist nicht geringer als diejenige der Vertragspartner einer im Wege freier Verhandlung erzielten Vereinbarung (BSG, Urteil vom 04.07.2018 - B 3 KR 21/17 R -, in juris).

  • BSG, 17.08.2011 - B 6 KA 32/10 R

    Honorarverträge im Ersatzkassenbereich - Zuständigkeit des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.05.2020 - L 5 KA 1421/20 KL-ER
    Die Beanstandung wirkt gegenüber allen Vertragspartnern wie eine Aufsichtsmaßnahme, so dass sich auch alle Vertragspartner im Wege einer Aufsichtsklage entsprechend § 54 Abs. 3 SGG dagegen wehren können (vgl. BSG, Urteil vom 17.08.2011 - B 6 KA 32/10 R -, in juris, Rn. 16; BSG, Urteil vom 17.11.1999 - B 6 KA 10/99 R -, in juris, Rn. 16).

    Die Befugnisse des Bundes in die landeseigene Ausführung von Bundesgesetzen einzugreifen ist jedoch abschließend in Art. 84 GG geregelt (vgl. Schnapp, NZS 2003, 1, 4; a.A. BSG, Urteil vom 17.08.2011 - B 6 KA 32/10 R -, in juris, Rn.34 f., allerdings zu der ab 01.01.1996 geltenden Fassung des § 89 SGB V, unter dessen Geltung die Beanstandung nach Auffassung des BSG keine suspendierende Wirkung entfaltete).

  • BSG, 27.06.2012 - B 6 KA 28/11 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Begrenzung des Gestaltungsspielraums des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.05.2020 - L 5 KA 1421/20 KL-ER
    Das BSG habe bereits entschieden, dass Zuschläge für besonders förderungswürdige Leistungen innerhalb der MGV zulässig seien (unter Verweis auf B 6 KA 28/11 R).
  • BSG, 28.06.2017 - B 6 KA 12/16 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Vergütungspauschale des ärztlichen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.05.2020 - L 5 KA 1421/20 KL-ER
    Die Antragstellerinnen berücksichtigten zudem nicht, dass die §§ 82, 83 SGB V nicht alleine den Gestaltungsspielraum der Gesamtvertragspartner festlegten, sondern dieser durch bundesrechtliche Vorgaben begrenzt sei (unter Verweis auf B 6 KA 12/16 R).
  • BSG, 16.07.2003 - B 6 KA 29/02 R

    Vertragsärztliche Versorgung - jährliche Veränderung der Gesamtvergütungen -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.05.2020 - L 5 KA 1421/20 KL-ER
    Deshalb unterliegen auch Entscheidungen des Landesschiedsamts, das bei ihrer Entscheidung an die Stelle der Vertragspartner tritt, nur in eingeschränktem Umfang der gerichtlichen Kontrolle (stRspr. BSG, Urteil vom 16.07.2003 - B 6 KA 29/02 R -, in juris; zuletzt BSG, Urteil vom 04.07.2018 - B 3 KR 21/17 R -, in juris).
  • BSG, 10.05.2017 - B 6 KA 14/16 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Vereinbarung über die Gesamtvergütung für 2013 -

  • BSG, 28.06.2000 - B 6 KA 64/98 R

    Sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung durch die Kassenärztliche

  • BSG, 17.11.1999 - B 6 KA 10/99 R

    Klagebefugnis der Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigung bei Beanstandung einer

  • BSG, 04.11.2021 - B 6 A 2/20 R

    Aufsichtsrecht - vertragsärztliche Versorgung - keine Klagebefugnis der

    In seiner Entscheidung vom 17.8.2011 (B 6 KA 32/10 R - BSGE 109, 34 = SozR 4-2500 § 89 Nr. 5; vgl auch LSG Baden-Württemberg Beschluss vom 25.5.2020 - L 5 KA 1421/20 KL-ER - juris) hat der Senat diesen Grundsätzen entsprechend auch die Klagebefugnis einer KÄV bejaht, die sich gegen eine Aufsichtsverfügung gewandt hat, mit der das BVA einen durch Schiedsspruch festgesetzten Honorarvertrag als rechtswidrig beanstandet hat.
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